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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2020 - L 8 BA 15/19 B ER   

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https://dejure.org/2020,14763
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2020 - L 8 BA 15/19 B ER (https://dejure.org/2020,14763)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.03.2020 - L 8 BA 15/19 B ER (https://dejure.org/2020,14763)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. März 2020 - L 8 BA 15/19 B ER (https://dejure.org/2020,14763)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2016 - L 8 R 506/14

    Gestellung von Hostessen für Messen sowie Werbe- und Motorsportveranstaltungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2020 - L 8 BA 15/19
    Dies gilt auch für Säumniszuschläge (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 49 m.w.N.).

    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 51 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - L 8 R 1047/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2020 - L 8 BA 15/19
    Die Entscheidung über den Streitwert beruht auf §§ 197a SGG i.V.m. §§ 52, 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache einschließlich etwaiger Säumniszuschläge als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.2.2012 - L 8 R 1047/11 B ER - juris Rn. 38 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2020 - L 8 BA 143/19
    Auch wenn der Rentenversicherungsträger bei der Wahl der Schätzmethoden frei ist, muss er von sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen ausgehen und eigene, sozialversicherungsrechtliche Maßstäbe anlegen (vgl. Senatsbeschl. v. 12.3.2020 - L 8 BA 15/19 B ER - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - L 8 BA 195/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auch wenn der Rentenversicherungsträger bei der Wahl der Schätzmethoden frei ist, muss er von sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen ausgehen und eigene, sozialversicherungsrechtliche Maßstäbe anlegen (vgl. Senatsbeschl. v. 12.3.2020 - L 8 BA 15/19 B ER - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 8 BA 36/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

    Auch wenn der Rentenversicherungsträger bei der Wahl der Schätzmethoden frei ist, muss er von sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen ausgehen und eigene, sozialversicherungsrechtliche Maßstäbe anlegen (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 12.3.2020 - L 8 BA 15/19 B ER - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2021 - L 8 BA 46/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung

    Auch wenn der Rentenversicherungsträger bei der Wahl der Schätzmethoden frei ist, muss er von sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen ausgehen und eigene, sozialversicherungsrechtliche Maßstäbe anlegen (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 12.3.2020 - L 8 BA 15/19 B ER - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • SG Trier, 10.02.2023 - S 4 BA 28/20

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Verpflichtung zur Zahlung von

    Auch wenn der Rentenversicherungsträger bei der Wahl der Schätzmethoden frei ist, muss er von sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen ausgehen und eigene, sozialversicherungsrechtliche Maßstäbe anlegen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 12.3.2020 - L 8 BA 15/19 B ER - juris Rn. 8 m.w.N.).
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